Richtlinien für die bestmögliche Auftragsausführung
Die Kundenbeziehung – Bei Transaktionen mit allen Kunden müssen sich die Mitarbeiter im Bereich Auftragseingang und -weitergabe an folgende Richtlinien halten:
- Dem Kundeninteresse ist stets vor dem eigenen Interesse Vorrang zu geben.
- Alle von Kunden erhaltenen Informationen werden im Rahmen der Mitarbeiter-Kunden-Beziehung streng vertraulich behandelt. Allerdings müssen gesetzliche Bestimmungen eingehalten und bei Verdacht auf illegale Aktivitäten eines Kunden diese bei den zuständigen Behörden angezeigt werden.
- Es dürfen keinerlei Geschäftsbeziehungen eingegangen oder Zuwendungen angenommen werden, die einen Einfluss auf die Unabhängigkeit, Objektivität oder Loyalität gegenüber dem Kunden des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin haben können.
Die Mitarbeiter müssen dazu in der Lage sein, die Kundeninteressen zu wahren. Darüber hinaus sind sie folgendermaßen verpflichtet:
- Einhaltung der Sorgfaltspflicht.
- Keinerlei Teilnahme an Verfahren, die Marktteilnehmer in die Irre führen, Preisverzerrungen oder künstlich überhöhte Handelsvolumina herbeiführen sollen.
- Faire und objektive Behandlung aller Kunden, wenn Informationen bereitgestellt werden.
- Eine vernünftige und sachdienliche Grundlage für Entscheidungen und Maßnahmen unter Wahrung der angemessenen Sorgfalt um zu gewährleisten, dass ausreichende Informationen über bestimmte Investitionen oder Strategien vorliegen
- Keine Maßnahmen auf Grund von wichtigen, nicht veröffentlichen Informationen ergreifen, die den Wert einer Investition beeinflussen können, und nicht andere zum Ergreifen solcher Maßnahmen bewegen. Es muss sichergestellt werden, dass solche Informationen nicht als Grundlage für Investitionsentscheidungen oder Maßnahmen verwendet werden.
- Den Investitionen für Kunden ist gegenüber solchen, die dem eigenen Interesse dienen, Vorrang zu geben.
- Der Revisor ist dafür verantwortlich, die Transaktionen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Kundeninteressen Priorität haben. Da Personal, Bestimmungen, Geschäftsverfahren und Produkte ständigen Veränderungen unterliegen, ist die Position des Revisors (und besonders die Aufgabe, das Unternehmen in dieser Hinsicht auf dem neuesten Stand zu halten) von größter Bedeutung. Alle Mitarbeiter müssen einmal jährlich den Erhalt des Verfahrenshandbuchs schriftlich bestätigen und sich zur Einhaltung der hierin festgelegten Bedingungen verpflichten.
Die Verpflichtung, bei Ausführung von Kundenaufträgen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, bezieht sich auf alle finanziellen Instrumente. Da sich die Marktstrukturen oder Finanzierungsinstrumente unterscheiden, kann es aber schwierig sein, einen einheitlichen Standard und ein einheitliches Verfahren für die beste Ausführung festzulegen, die für alle Arten von Finanzierungsinstrumenten gültig wären. Der Verpflichtung zur bestmöglichen Auftragsausführung sollte demzufolge so entsprochen werden, dass die unterschiedlichen Umstände, die mit der Auftragsausführung verbunden sind, im Verhältnis zu den jeweiligen Finanzierungsinstrumenten Berücksichtigung finden. So sind beispielsweise Transaktionen, die OTC-Finanzinstrumente beinhalten und somit ein einzigartiges Vertragsverhältnis darstellen, das auf die jeweiligen Umstände des Kunden und der Investitionsgesellschaft abgestimmt ist, im Hinblick auf die beste Verfahrensweise bei der Auftragsausführung nicht vergleichbar mit Transaktionen, die den Aktienhandel auf zentralen Handelsplattformen betreffen.