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Kundeneinstufung

 
Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Bereitstellung von Investitionsdienstleistungen, die Ausübung von Investmentaktivitäten und den Betrieb von geregelten Märkten und anderen diesbezüglichen Aspekten im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente schreiben eine Einstufung der Kunden vor.

In Übereinstimmung mit dieser Richtlinie hat Easy-Forex® Trading eine Neueinstufung der Kunden in die Kategorien Privatkunden, professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien vorgenommen.

Das Unternehmen informiert die Kunden in einem haltbaren Medium über alle Rechte zur Beantragung einer anderen Einstufung und über die Einschränkung der Sicherheitsvorkehrungen für Kunden, die dies mit sich bringen würde.

„Privatkunden“ sind Kunden, die keine professionellen Kunden oder geeignete Gegenparteien sind.

„Professionelle Kunden“
Als professionelle Kunden sind solche eingestuft, die über die Erfahrung, die Kenntnisse und das Fachwissen verfügen, ihre eigenen Investitionsentscheidungen zu treffen, und dazu in der Lage sind, die Risiken, die sie eingehen, richtig einzuschätzen. Für die Einstufung als professioneller Kunde sind die folgenden Kriterien zu erfüllen:
  
A. Kundenkategorien, die als professionell erachtet werden:
 
Im Sinne dieses Gesetzes werden die folgenden Kunden im Hinblick auf alle Investitionsdienstleistungen und –aktivitäten und Finanzinstrumente als professionell angesehen:

1. Organisationen, die zugelassen oder reguliert werden müssen, um auf den Finanzmärkten zu agieren. Die nachstehende Liste umfasst alle zugelassenen Organisationen, welche die für die genannten Organisationen charakteristischen Aktivitäten unternehmen, d. h. Organisationen, die von einem EU-Mitgliedstaat gemäß einer EU-Richtlinie zugelassen sind, Organisationen, die von einem EU-Mitgliedstand ohne Bezug auf eine solche EU-Richtlinie zugelassen sind und Organisationen, die von einem Staat außerhalb der EU zugelassen oder reguliert werden:

(a) Kreditinstitute;
(b) Internationale Finanzierungsgesellschaften;
(c) Andere zugelassene oder regulierte Finanzinstitute;
(d) Versicherungsunternehmen;
(e) Systeme für gemeinsame Anlagen und Verwaltungsgesellschaften für derartige Systeme;
(f) Pensionsfonds und Verwaltungsgesellschaften für derartige Fonds;
(g) Händler für Rohstoffe und Rohstoffderivate;
(h) "Locals";
(i) Andere institutionelle Anleger.

2. Große Organisationen, die zwei der nachfolgenden Größenanforderungen auf proportionaler Basis entsprechen:
 
- Mindestbilanzsumme
  
20.000.000 euro
- Mindestnettoumsatz
  
40.000.000 euro
- Mindesteigenmitte
  
2.000.000 euro
 
3. Nationale und regionale Regierungen, Gebietskörperschaften, die Staatsverschuldungen verwalten, Zentralbanken, internationale und supranationale Institutionen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und andere ähnliche internationale Organisationen.

4. Andere institutionelle Investoren, deren Haupttätigkeit darin besteht, in Finanzinstrumente zu investieren. Dazu gehören auch Organisationen, die sich mit der Verbriefung von Forderungen und anderen Aktiva oder anderen Finanztransaktionen befassen.

Die vorstehenden Organisationen werden als Profis betrachtet. Es muss ihnen jedoch das Recht eingeräumt werden, auf Wunsch als Nicht-Profis behandelt zu werden. Das Unternehmen kann in diesem Fall einem höheren Sicherheitsgrad zustimmen. Sofern es sich bei einem Kunden von Easy-Forex® Trading Ltd um ein Unternehmen wie oben beschrieben handelt, so muss Easy-Forex® Trading Ltd das Unternehmen vor Erbringung irgendeiner Dienstleistung dieses darüber informieren, dass es - auf Grundlage der Easy-Forex® Trading Ltd vorliegenden Informationen - als professioneller Kunde eingestuft ist und als solcher behandelt wird, es sei denn, Easy-™ Ltd und der Kunde treffen eine anderslautende Vereinbarung. Das Unternehmen informiert den Kunden auch darüber, dass eine Änderung der Vertragsbedingungen möglich ist, um eine höhere Sicherheitsstufe zu vereinbaren.

Es unterliegt der Verantwortung des Kunden, sofern es sich um einen professionellen Kunden handelt, eine höhere Sicherheitsstufe zu beantragen, wenn er den Eindruck hat, dass er nicht dazu in der Lage ist, die mit dem Geschäft verbundenen Risiken richtig einzuschätzen und zu verwalten. Diese höhere Sicherheitsstufe wird zur Verfügung gestellt, wenn ein als Profi eingestufter Kunde eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unternehmen dahingehend trifft, dass er im Rahmen der durchzuführenden geschäftlichen Transaktionen nicht als Profi behandelt wird. In einer derartigen Vereinbarung sollte festgelegt werden, ob es sich um eine oder mehrere Dienstleistungen oder Transaktionen handelt bzw. eine oder mehrere Produktarten oder Transaktionen.
  

B. Kunden, die auf Wunsch als professionelle Kunden behandelt werden dürfen:

 
1. Identifikationskriterien
Kunden außer den oben in Absatz A beschriebenen inklusive öffentliche Körperschaften und private Einzelanleger kann es gestattet werden, auf einen Teil der Sicherheitsmaßnahmen zu verzichten, die in den Verfahrensrichtlinien des Unternehmens festgelegt sind.

Dem Unternehmen ist es demnach gestattet, jeden der oben genannten Kunden als professionellen Kunden zu behandeln, sofern die entsprechenden nachfolgenden Kriterien und Verfahren erfüllt werden. Es darf allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass diese Kunden Marktkenntnisse und Erfahrungen besitzen, die mit denen der in Absatz A aufgelisteten Kunden gleichzusetzen sind.

Jeder derartige Verzicht auf Sicherheitsmaßnahmen gemäß den Standardverfahren ist nur dann gültig, wenn durch das Unternehmen eine angemessene Einstufung des Fachwissens und der Kenntnisse des Kunden im Hinblick auf die ins Auge gefassten Transaktionen oder Dienstleistungen durchgeführt und festgestellt wird, dass der Kunde in der Lage dazu ist, eigene Investitionsentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken einzuschätzen.
Ein Beispiel für die Beurteilung des Fachwissens und der Kenntnisse ist der Eignungstest für Manager und Direktoren von Organisationen, die gemäß der EU-Richtlinie im Finanzbereich zugelassen sind. Im Falle von kleinen Organisationen sollte die Person, die wie oben ausgeführt beurteilt wird, dazu berechtigt sein, Transaktionen im Namen der Organisation durchzuführen.

Im Rahmen der o. g. Beurteilung müssen mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllt werden:
  • Der Kunde hat im Verlauf der letzten vier Quartale durchschnittlich 10 wichtige Transaktionen pro Quartal auf dem betreffenden Markt durchgeführt;
  • Das Portfolio für das Finanzinstrument des Kunden, bei dem es sich gemäß Definition um Bareinzahlungen oder Finanzinstrumente handelt, übersteigt 500.000 Euro;
  • Der Kunde arbeitet seit mindestens einem Jahr im Finanzsektor bzw. hat mindestens ein Jahr lang in diesem Sektor in einer professionellen Position gearbeitet, die Kenntnisse über die ins Auge gefassten Transaktionen oder Dienstleistungen erfordert.
 
2. Verfahren
Die oben definierten Kunden können auf die Vorteile der Verfahrensregeln nur dann verzichten, wenn das nachfolgende Verfahren eingehalten wird:
  • Sie müssen eine schriftliche Erklärung an das Unternehmen abgeben, dass sie generell oder in Bezug auf eine bestimmte Investitionsdienstleistung oder Transaktion oder Transaktionsart oder Produkt als professionelle Kunden behandelt werden möchten.
  • Das Unternehmen muss ihnen eine schriftliche Warnung dahingehend geben, welchen Schutz oder Abfindungsrechte für Investoren sie u. U. aufgeben.
  • Sie müssen in einem zweiten Dokument neben dem Vertrag schriftlich erklären, dass sie sich über die Konsequenzen des Verlusts dieser Schutzvorkehrungen im Klaren sind.
 
Bevor das Unternehmen irgendeine Verzichtserklärung akzeptiert, wird es angemessene Schritte unternehmen um sicherzustellen, dass der Kunde, der beantragt, als professioneller Kunde eingestuft zu werden, die entsprechenden Anforderungen gemäß Absatz (1) in Teil B oben erfüllt. Sofern Kunden allerdings bereits unter ähnlichen Verfahrensrichtlinien wie den oben dargelegten als professionelle Kunden eingestuft wurden, so ist nicht vorgesehen, dass ihre Beziehung zu dem Unternehmen von irgendwelchen neuen Regeln, die gemäß dieser Richtlinie festgelegt werden, betroffen ist.

Easy-™ Trading Ltd setzt intern schriftliche festgelegte Verfahrensrichtlinien zur Einstufung von Kunden um. Professionelle Kunden sind verpflichtet, das Unternehmen über alle Änderungen, die einen Einfluss auf ihre Einstufung haben können, zu unterrichten. Sollte das Unternehmen jedoch erfahren, dass der Kunde nicht mehr die anfänglichen Bedingungen erfüllt, die ihn für eine Einstufung als Profi qualifizieren, muss das Unternehmen entsprechende Schritte einleiten.