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Grundsätze bei Interessenkonflikten

 
Das Unternehmen hat die folgenden Verfahren zur Vermeidung von Interessenkonflikten festgelegt. Die Verfahren werden fortlaufend überwacht und geprüft, sodass bei der eventuellen Identifizierung von Lücken entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können.

Für die Mitarbeiter gelten folgende Regeln:
  • Sie müssen alle Regeln, Vorschriften und Anweisungen der zuständigen Behörden sowie die Wohlverhaltensregeln für Anlageverwaltungsgesellschaften und die von ihnen beschäftigten natürlichen Personen beachten.
  • Es ist ihnen streng untersagt, entweder auf der Easy Forex-Plattform, auf einer anderen Plattform oder einem anderen Medium direkt oder über einen Vermittler / eine nahe stehende Person ("related party") auf eigene Rechnung zu handeln.
  • Sie haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Mitarbeiter der Muttergesellschaft, so dass Interessenkonflikte vermieden werden.
  • Sie beachten die gleichen betrieblichen Regeln wie die Mitarbeiter der Muttergesellschaft, so dass Interessenkonflikte vermieden werden.
  • Sie melden ihrem Vorgesetzten mögliche Interessenkonflikte, die sich im Zusammenhang mit einer geplanten Transaktion ergeben könnten.
  • Sie melden ihrem Vorgesetzten besondere Beziehungen, die sie oder eine ihnen nahe stehende Person möglicherweise zu einer geplanten Transaktion haben, sofern diese Beziehung einen Einfluss auf die Beurteilung der geplanten Transaktion haben könnte.
  • Sie handeln nicht auf eigene Rechnung, um kurzfristige Gewinne zu erzielen.
  • Sie berücksichtigen Provisionen, die pünktliche Durchführung von Handelstransaktionen und die Fähigkeit, Anonymität zu bewahren, sie sorgen dafür, dass nicht vollendete Handelstransaktionen und die Markteinwirkung ("Market Impact") auf ein Minimum beschränkt bleiben.
  • Sie geben keine wichtigen, nicht öffentlichen Informationen weiter. Falls Mitarbeiter wichtige, nicht öffentliche Informationen besitzen, müssen sie dies dem Vorgesetzten oder Revisor melden. In diesem Fall wird das Finanzinstrument entweder auf die "Restricted List" oder auf die "Watch List" gesetzt.
  • Mitarbeiter müssen dem Revisor monatlich Kopien ihrer Handelstransaktionen und vierteljährlich Aufstellungen persönlicher Bestände geben.
  • Der Revisor ist für die Prüfung der Transaktionen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter zuständig und muss dafür Sorge tragen, dass die Kundeninteressen Vorrang genießen. Da Personalbestand, Vorschriften, Geschäftspraktiken und Produkte ständigem Wandel unterworfen sind, ist die Aufgabe des Revisors (vor allem seine Aufgabe, das Unternehmen in diesen Fragen auf dem Laufen zu halten) umso wichtiger. Alle Mitarbeiter des Unternehmens bestätigen in diesem Zusammenhang jedes Jahr schriftlich, dass sie das Verfahrenshandbuch erhalten haben und sich zur Beachtung der darin dargelegten Bestimmungen verpflichten.
  • Der Revisor dokumentiert Verletzungen dieser Bestimmungen und handelt zügig, um gegen diese Verletzungen vorzugehen und angemessene Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Dabei geht er eigenverantwortlich und nach Bedarf unabhängig von der Unternehmensleitung vor. Wenn der Revisor Verletzungen der Bestimmungen nicht selbst beheben kann, sollte er sich anschließend nach Bedarf an das obere Management oder den Vorstand oder einen externen Rechtsanwalt wenden. Der Revisor sollte Verstöße und andere Probleme im Zusammenhang mit den Verfahren regelmäßig dem Vorstand oder seinem Vorgesetzten melden.
  • Es dürfen keine Informationen mit anderen Gesellschaften der gleichen Unternehmensgruppe ausgetauscht werden. Um den Austausch wichtiger Informationen und anderer empfindlicher Daten von Gesellschaften der Unternehmensgruppe untereinander zu verhindern und den Fluss derartiger Informationen zu steuern, sind Informationsbarrieren (Chinese Walls) eingerichtet.
  • Wichtige Informationen sind denjenigen Personen vorbehalten, die zur Ausübung ihrer Aufgaben diese Informationen benötigen.
  • Der Leiter für den Handel auf eigene Rechnung ist zugleich Risikomanagement-Beauftragter und in dieser Funktion für die Überwachung von potenziellen Risiken für das Unternehmen zuständig, die er dem Vorstand melden muss. Er analysiert darüber hinaus andere Risikofaktoren für die Finanzdienstleistungsindustrie und allgemeine makroökonomische Entwicklungen, die sich wahrscheinlich auf das Umfeld auswirken werden, in dem das Unternehmen tätig ist.