Schutz der investierten Gelder

Easy Forex Trading Ltd wird von der Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) reguliert und ist nach EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) zum Schutz der Interessen ihrer Kunden verpflichtet. Daher hat die Gesellschaft alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gelder ihrer Kunden ergriffen:

Trennung der Gelder

Die Kundengelder werden in separaten Kundentreuhandkonten der Gruppe deponiert. Diese Gelder sind bilanzneutral und können im unwahrscheinlichen Fall der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft nicht zur Leistung von Rückzahlungen an Gläubiger verwendet werden.

Bankkonten

Die Gesellschaft unterhält Betriebs- und Kundenbankkonten bei angesehenen Bankinstituten in der EU.

Investor Compensation Fund (ICF, Investor-Entschädigungsfonds)

Der ICF ist der Entschädigungsfonds letzter Instanz für Kunden zugelassener Finanzdienstleistungsunternehmen. Für den Fall, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig wird oder den Handel einstellt, ist sie dennoch in der Lage, ihren Kunden eine Entschädigung zahlen. Die tatsächlich von Ihnen erhaltene Entschädigungssumme hängt von der Grundlage Ihrer Forderung ab.

Beaufsichtigung durch die Aufsichtsbehörde

Regulierte Firmen sind zur Einhaltung strenger Finanznormen verpflichtet, darunter Anforderungen in Bezug auf die angemessene Kapitalausstattung. Easy Forex Trading Ltd ist verpflichtet, der Aufsichtbehörde auf monatlicher Basis Finanzberichte vorzulegen; somit sind wir gesetzlich verpflichtet, ausreichend flüssiges Kapital zur Deckung aller Kundeneinlagen, potenzieller Schwankungen bei den Währungspositionen der Gesellschaft und ausstehender Kosten beizubehalten. Eine detaillierte jährliche Betriebsprüfung durch einen unabhängigen Innenrevisor informiert die Aufsichtsbehörde über mögliche Fehlbeträge.

Risikomanagement

Die Gesellschaft identifiziert, bewertet, überwacht und kontrolliert laufend jegliche Art der mit ihrem Geschäft verbundenen Risiken. Genauer gesagt sind die Führungskräfte beim Risikomanagement für Folgendes verantwortlich:

Laufende Überprüfung der Effektivität der bestehenden Maßnahmen, Vereinbarungen und Vorgehensweisen; Entscheidungsfindung über die Risikotragfähigkeit und -strategie der Gesellschaft; Überarbeitung des Berichts über die von der Risikomanagementabteilung durchgeführte Risikobewertung und bei Bedarf Ergreifen erforderlicher Maßnahmen und Sicherstellen, dass die Gesellschaft dazu in der Lage ist, jederzeit ihrem Finanzbedarf und ihrer Kapitalanforderung nachzukommen.